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Nonnenmacher vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen

Nonnenmacher vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen Nonnenmacher vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen
Nonnenmacher vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen
Quelle: DAPD/tr/apr
Zweitwohnungssteuer in Hamburg war dem Ex-Chef der HSH Nordbank unbekannt

Hamburg (dapd-nrd). Der umstrittene Ex-Chef der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, ist vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen worden. Das teilte eine Gerichtssprecherin in Hamburg am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur dapd mit. Vor dem Amtsgericht der Stadt musste sich Nonnenmacher gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft wehren, er habe Zweitwohnungssteuer in Höhe von 4.560 Euro hinterzogen.

Die zuständige Richterin war dagegen der Auffassung, der Manager habe bereits vor Beginn der Ermittlungen eine Steuererklärung dazu abgegeben, wie die Gerichtssprecherin sagte. Außerdem habe Nonnenmacher die Steuer umgehend bezahlt.

Nonnenmacher unterhielt als Vorstandsmitglied und späterer Bankchef eine Zweitwohnung in Hamburg, war aber mit erstem Wohnsitz weiter in Frankfurt am Main gemeldet. Die Stadt Hamburg erhebt wie viele andere Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer. Laut Beweisaufnahme bezahlte Nonnenmacher diese Steuer erst, nachdem das Finanzamt über einen Zeitungsbericht von der Zweitwohnung im vornehmen Stadtteil Pöseldorf erfahren hatte und ihn anschrieb.

Nonnenmachers Anwalt hatte im Prozess erklärt, Nonnenmacher habe daraufhin die Steuerschuld vollständig bezahlt. Er habe als Zugezogener nichts von der Hamburger Zweitwohnungssteuer gewusst.

dapd

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