Bundesagentur für Arbeit : Verstöße beim Einsatz von Zeitarbeitern bei Amazon
Beim Einsatz von Zeitarbeitern durch den Versandhändler Amazon ist es zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gekommen. Dies hat die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung festgestellt und widersprach damit einer Mitteilung des betroffenen Zeitarbeitsunternehmens Trenkwalder vom Vortag. Um welche Verstöße es sich handelte, wurde aus Gründen des Datenschutzes nicht gesagt.
Trenkwalder hatte im Weihnachtsgeschäft rund 1000 Zeitarbeiter für den Versandhändler im nordhessischen Bad Hersfeld bereitgestellt, darunter mehr als 60 Spanier und Schweden. In einem ARD-Fernsehbeitrag wurden die Arbeitsbedingungen der Leiharbeiter kritisiert und über mögliche Gesetzesverstöße bei der Unterbringung und Abrechnung spekuliert. Am Donnerstag will sich die Arbeitsagentur zu den Sanktionen gegen Trenkwalder äußern. Dabei kann es sich um Auflagen und Geldbußen handeln, im härtesten Fall auch um einen Lizenzentzug.
Auch das Bundeskartellamt nimmt derweil Amazon unter die Lupe. Die Wettbewerbshüter verdächtigen den amerikanischen Konzern, den Wettbewerb zwischen verschiedenen Marktplätzen im Internet zu beschränken. Dabei geht es um den Amazon Marketplace, über den Händler ihre Waren anbieten können, wie die Bonner Behörde am Mittwoch mitteilte.
Im Zentrum der Untersuchung steht eine „Preisparitätsklausel“. Diese untersagt Händlern, Produkte, die sie auf Amazon Marketplace anbieten, an anderer Stelle im Internet günstiger zu verkaufen. Das Verbot bezieht sich sowohl auf andere Internet-Marktplätze wie etwa Ebay als auch auf die eigenen Online-Shops der Händler. Die Klausel „kann gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt.
Dies sei vor allem dann der Fall, wenn durch die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internet-Marktplätzen beschränkt wird. Das Kartellamt will nun rund 2400 Händler befragen, die Waren bei Amazon anbieten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, kann die Behörde Amazon zwingen, künftig auf die Preisparitätsklausel zu verzichten. Von Amazon war zunächst keine Stellungnahme dazu zu erhalten.